Stundenkontingente

Zur Berechnung der notwendigen Förderschullehrerstunden hat das niedersächsische Kultusministerium einen Rechenwert von zwei Wochenstunden pro Grundschulklasse ermittelt. Die Verteilung des jeweils bereitgestellten Stundenkontingents erfolgt rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres in Zusammenarbeit mit der Landesschulbehörde innerhalb einer Dienstbesprechung der Schulleiterinnen und Schulleiter aller beteiligten Schulen.

 

Die Verteilung berücksichtigt regionale Gegebenheiten wie soziale Brennpunkte, die Häufigkeit des Auftretens von Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den einzelnen Schwerpunkten und die absehbare Entwicklung eines besonderen Unterstützungsbedarfs im jeweils nächsten Schuljahr. Darüber hinaus sind die besonderen Bedingungen der einzelnen Grundschulen zu berücksichtigen.

 

Um sowohl Kontinuität als auch Flexibilität des Einsatzes der Förderschullehrkräfte zu gewährleisten, ist ein regionaler Einsatz der Förderschullehrkräfte sinnvoll.

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