Ziele und Erziehungsauftrag

Ziel des ganztägigen Unterrichts ist die Förderung der sozialen Eingliederung, die u.a. durch Kooperation mit anderen Schulformen sowie durch Teilhabe am kulturellen und gemeinschaftlichen Leben in der Umgebung erfolgen soll. Dies entspricht der Intention des Erziehungsauftrags, jedem Schüler mit dem sonderpädagogischem Förderbedarf GE zu seiner ihm möglichen Selbstentfaltung in der sozialen Eingliederung zu verhelfen (vgl. RRL Nds.).

Da sich in der Förderschule mit dem Schwerpunkt GE unterrichtliches und erzieherisches Handeln über den gesamten schulischen Tagesablauf erstrecken, gehören auch Vorbereitung und Einnahme der Mahlzeiten zu den unterrichtlichen Aufgaben.

  •  Selbstverwirklichung in sozialer Integration

Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit dem Schwerpunkt GE erfahren in unterschiedlichen Lebensbereichen häufig immer noch soziale Ausgrenzung. Das Unterrichtsangebot insbesondere im Nachmittagsbereich bietet die Chance der Integration in einem breiten gesellschaftlich-sozialem Spektrum, was dem pädagogischen Leitziel „Selbstverwirklichung in sozialer Integration“ entspricht.

  •  Förderung der Selbständigkeit und des Selbstbewusstseins

Die Förderschule mit dem Schwerpunkt GE hat die Aufgabe, jedem Schüler Hilfen zur Entwicklung der individuell erreichbaren Fähigkeiten und Fertigkeiten zu geben. Dies beinhaltet eine alle Entwicklungs- und Persönlichkeitsbereiche umfassende Förderung in Unterricht und Erziehung.

 

Ziele der Förderung sind:

  • Zugang zu einer aktiven Lebensbewältigung

  • Selbstentfaltung in sozialer Integration und

  • Heranführung zu allen Bereichen von Bildung und Kultur einschließlich der Kulturtechniken. 

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